Service AGB
Allgemeine Verkaufs- und Servicebedingungen (Service AGB)
Liebe Kundinnen, liebe Kunden, zu einem jeden “ordentlichen” Geschäft gehören auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unser Miteinander regeln sollen, das so genannte Kleingedruckte. Meine (Verkäufer) Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen:
1. Vertragsabschluß/Preise/Zahlung
1.1. Der Käufer ist an eine Bestellung vier Wochen gebunden.
1.2. Der Kaufpreis ist zahlbar mit Lieferung/Abholung.
1.3. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands und Gebrauchsentschädigung für Nutzung und eventuelle Nebenleistungen verlangen.
1.4. Der Verkaufspreis ist der am Tag der Lieferung gültige Preis. Übersteigt dieser den vereinbarten Preis um mehr als 20 %, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
1.5. Gegen die Ansprüche von Fahr Rad! Schwarz kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
2. Lieferung und Lieferverzug
2.1. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist, Fahr Rad! Schwarz aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt Fahr Rad! Schwarz in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Fahr Rad! Schwarz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2.2. Wird ein versicherter, verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt Fahr Rad! Schwarz bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.3. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers- Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird, und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Fahr Rad! Schwarz verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
2.4. Angaben, in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen, über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand gemäß Ziffer 5.1. fehlerfrei ist.
3. Abnahme
3.1. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist Fahr Rad! Schwarz nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.2. Verlangt Fahr Rad! Schwarz Schadenersatz, so beträgt dieser 20 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Fahr Rad! Schwarz einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
3.3. Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht sind.
3.4. Wird nach Servicearbeiten ein Fahrrad längstens 2 Wochen nach dem vereinbarten Termin vom Kunden nicht abgeholt, so ist Fahr Rad! Schwarz berechtigt, kalendertäglich ab Annahmetag, einen Betrag von 1,50 EUR (3,00 EUR bei E-Bikes/Pedelecs) als Stand-/Lagergebühr dem Käufer zu berechnen.
3.5. Fahrräder, die nach Servicearbeiten vom Kunden, spätestens nach 6 Monaten nicht abgeholt wurden, gehen in den Besitz von Fahr Rad! Schwarz über. (Standgebühr > 270,-€) Die übernommenen Fahrräder werden als Gebrauchtfahrräder möglichst kostendeckend verkauft.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Fahr Rad! Schwarz behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
5. Gewährleistung
5.1. Der Käufer hat innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware Anspruch auf Beseitigung etwaiger Fehler. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, völlig kostenlos behoben. Festgestellte Fehler müssen Fahr Rad! Schwarz unverzüglich unter nachstehender Adresse angezeigt werden.
5.2. Gewährleistungsansprüche kann nur der Erstkäufer geltend machen.
5.3. Bei Verkauf neuer Produkte sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach Wahl von Fahr Rad! Schwarz zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder wenn weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Mängelbeseitigung unterbricht die Garantieleistungsfrist nicht.
5.4. Bei Verkauf gebrauchter Produkte besteht keine Gewährleistung. Fahr Rad! Schwarz wird jedoch die Belange des Kunden in einer Kulanzentscheidung berücksichtigen.
5.5. Bei Servicearbeiten beschränkt sich die Gewährleistung auf Beseitigung des Mangels, der unmittelbar mit den Servicearbeiten in Zusammenhang steht.
5.6. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Fahr Rad! Schwarz .
5.7. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht,
dass:
• der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer 5.1. angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat.
• der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z.B. bei sportlichen Wettbewerben) worden ist.
• der Kaufgegenstand zuvor in einem von Fahr Rad! Schwarz für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste.
• in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung Fahr Rad! Schwarz nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer von Fahr Rad! Schwarz nicht genehmigten Weise verändert worden ist.
• der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
5.8. Natürlicher oder gebrauchsbedingter Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Haftung
6.1. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Fahr Rad! Schwarz oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf den Wert der jeweiligen Leistung. Unberührt bleiben davon Ansprüche aufgrund zwingenden Rechts, z.B. Produkthaftung.
6.2. Für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die nach Reparatur im Fahrradgeschäft verbleiben, wird nur bei Vorsatz gehaftet.
Sollten irgend welche Punkte geltendem deutschem Recht widersprechen, so sind nur die betroffenen Punkte als nichtig anzusehen und nicht die gesamte AGB.
Fahr Rad! Schwarz
Inh. Joachim Schwarz
Hockenheimer Straße 2
Eingang St.Leoner Straße
68809 Neulußheim
0 62 05 / 30 88 61
UstIDNr: DE246622990
Neulußheim, 28.06.2015
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